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            <title>Mitgliederversammlung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Amberg-Sulzbach: Änderungsanträge</title>
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                <title>Mitgliederversammlung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Amberg-Sulzbach: Änderungsanträge</title>
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                        <title>S1.3 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
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                        <author>Beratende Mitgliederversammlung Amberg-Sulzbach (dort beschlossen am: 12.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 87:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, darunter mindestens eine Frau,<br>dem*der Schriftführer*in<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, dem*der Kassierer*in. Zusätzlich können<br>Beisitzer*innen sowie Vertretungen der Posten gewählt werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und dem*der Kassierer*in.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Kreisvorstand sollte weiterhin aus einem kompakten Kreis bestehen, damit er schnell Entcheidungen treffen kann.</p>
<p><strong>Dieser Antrag ist eine Alternativversion zu S1.1 und S1.2. Er ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegelt allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S1.1. S1.2 oder S1.3 getroffen hat.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 14:30:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
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                        <author>Peter Eckert (KV Amberg-Sulzbach)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 31:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Zuständig für die Aufnahme von Mitgliedern <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sind die Ortsverbände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ist der Kreisverband unter Einbeziehung des Ortverbandes</ins>, in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">denen<br></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem </ins>die Bewerber*innen ihren Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt haben.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Nur im Kreisverband existiert ein Zugang zum Mitgliedeverwaltungssystem Sherpa über das fast immer neue Mitgliedsanträge kommen. Eine Verteilung der Anträge zu den OVs würde zeitlich schwierig, da die Zustimmung oder Ablehnung binnen kurzer Frist erfolgen muss.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:54:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
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                        <author>Felix Stadlbauer-Valentin (KV Amberg-Sulzbach)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106799</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 5 bis 7 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Amberg-Sulzbach. Die Kurzform lautet GRÜNE Amberg-Sulzbach. Seine<br>Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet des Kreises Amberg-Sulzbach.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Sitz<br>ist Sulzbach-Rosenberg.</del> Er gehört dem Landesverband Bayern an.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es ist für Kreisverbände unüblich eine ihrer Gemeinden als Sitz in der Satzung festzulegen, sofern dort keine permanente, nicht von Vorstandsmitgliedern abghängige Anschrift (z.B. ein grünes Büro) vorliegt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:54:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
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                        <author>Felix Stadlbauer-Valentin (KV Amberg-Sulzbach)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106797</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 118 bis 119:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 11 GRÜNE JUGEND</p><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach verpflichtet sich zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der GRÜNEN JUGEND (GJ). Die GJ wird im Normalfall durch jenen GJ-Kreisverband vertreten, der für den Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig ist.</strong></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die <strong>GJ hat auf Mitgliederversammlungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Amberg-Sulzbach ein Rede- und Antragsrecht. Die GJ ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung auf Nachfrage Bericht über ihre Tätigkeiten zu erstatten.</strong></strong></li></ol><ol class="inserted" start="3" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>Die <strong>GJ hat ein Anrecht auf finanzielle UNterstützung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Amberg-Sulzbach. Diese beträgt im Normalfall 500€ jährlich. Über die genaue Art der Auszahlung, sowie gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung verhandeln die Vorstände der beiden Kreisverbände, vertreten durch ihre Kassiere*innen/Schatzmeister*innen.</strong></strong></li></ol><ol class="inserted" start="4" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong><strong>Sollte <strong>es keinen aktiven Kreisverband der GJ im LAndkreis Amberg-Sulzbach geben, so kann der Bezirksverband der GJ für die Oberpfalz dessen Rechte und Pflichten wahrnehmen, sofern er sich verpflichtet, sich für die Förderung der (Partei-)Jugend im Landkreis Amberg-Sulzbach zu engagieren.</strong></strong></strong></li></ol><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Satzungsänderung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 125:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">12</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">13</ins> Auflösung</strong></p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 132:</h4><div><p><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">13</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">14</ins> Inkrafttreten</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die GRÜNE JUGEND ist ein essenzieller Bestandteil von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach. Daher ist es wichtig, ihre Strukturen in Amberg-Sulzbach und ihre Teilhaben am Kreisverband zu fördern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:51:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2.2 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
                        <link>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106796</link>
                        <author>Beratende Mitgliederversammlung Amberg-Sulzbach (dort beschlossen am: 12.06.2026)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106796</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 210 bis 211 einfügen:</h4><div><p>Frauen eingestellt, bis die Mindestquotierung erreicht ist. Bei der Vergabe von<br>Aufträgen wird analog verfahren.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><strong>3) Das Vielfaltsstatut</strong><br><br><strong>Präamble</strong></ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen zu benennen und sichtbar zu machen. Wir wollen sie bearbeiten und überwinden.Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Machtverhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen.Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, diese strukturelle Ungleichbehandlung in unseren innerparteilichen Strukturen aufzubrechen und gleichberechtigte politische Teilhabe und Repräsentation zu ermöglichen.Wir wollen, dass sich die vielfältigen Perspektiven der gesamten Gesellschaft in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von diskriminierten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf allen Ebenen ist unser Ziel.Wir stellen uns Diskriminierung auf allen Ebenen und in allen Gliederungen entschlossen entgegen.Unser Anspruch ist es, unsere grünen Strukturen kritisch zu hinterfragen und so zu gestalten, dass niemand in Bezug auf das Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen Status, die Herkunft oder jede andere Zuschreibung diskriminiert wird.Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen verankern wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehrdimensional wirkende – in unserer Partei und bauen diese Mechanismen aktiv ab. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume (safer spaces) auf allen Ebenen, in denen Mitglieder sich austauschen, vernetzen und empowern können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen oder der Lebenssituation abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie barrierefrei und für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind.Die Vertretung der Interessen von diskriminierten Gruppen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. In unserer gesamten Programmatik berücksichtigen wir die unterschiedlichen Lebensrealitäten und deren Bedarfe. Diese wollen wir auf allen Ebenen sichtbar machen und sie politisch abbilden.Durch solidarische Bündnisse unterstützen Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Amberg-Sulzbach Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.<strong>§1 Repräsentation</strong>(1) Wir wollen, dass sich die vielfältigen Perspektiven der gesamten bayerischen Gesellschaft in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von diskriminierten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf allen Ebenen ist unser Ziel.(2) Auf Grundlage der wissenschaftlich fundierten Evaluierung, die die Bundesebene alle zwei Jahre durchführt, beobachtet der Kreisverband kontinuierlich, inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Zusammensetzung der Amts-/Mandatsträger*innen und Mitarbeiter*innen auf Kreisebene widerspiegelt und welche Diskriminierungserfahrungen es gibt.Der Kreisvorstand beobachtet darüber hinaus auch die Entwicklung auf kommunaler Ebene.(3) Der Kreisvorstand nutzt Instrumente wie etwa Diversity-Trainings, Empowerment-Maßnahmen oder Leitlinien zur Aufstellung von Wahllisten, um dem in Absatz 1 genannten Ziel näher zu kommen.<strong>§2 Versammlungen</strong>(1) Präsidien werden divers besetzt, das bedeutet, dass sie die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln sollen.(2) Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach organisiert werden, wird darauf geachtet, dass die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.(3) Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.<strong>§3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach wird als Arbeitgeber*in die Gleichbehandlung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, bzw. diesen Gruppen zugeschrieben werden, sicherstellen. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.(2) Dazu sind Ausschreibungsverfahren so zu gestalten, dass Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, bzw. diesen Gruppen zugeschrieben werden, besonders angesprochen werden.(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei und vielfaltsorientiert arbeiten.<strong>§4 Empowerment und Weiterbildung</strong>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten und unterrepräsentierten Gruppen.(2) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und Führungskräfte des Kreisverbandes.(3) Der Kreisverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Kreisvorstand stellt dies sicher.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Frauenstatut wurde explizit in unsere Kreissatzung aufgenommen, um es als wichtigen grünen Leitwert zu zementieren und die Notwendigkeit mit Landes- und Kreissatzung zugleich zu arbeiten auszuschließen.</p>
<p>Zudem sollte das Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als einer unserer zentralen Leitwerte ebenfalls Teil unserer Satzung sein.</p>
<p>Insgesamt ist es vor allem rechtssicherer beide Statute in unsere Kreissatzung mit aufzunehmen.</p>
<p><strong>Dieser Antrag ist eine Alternativversion zu S2.1. Er ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegelt allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S2.1 oder S2.2 getroffen hat.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:44:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2.1 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
                        <link>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106795</link>
                        <author>Herrmann Sehr (KV Amberg-Sulzbach)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106795</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 151 bis 211 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>2) Das Frauenstatut</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Präambel</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches<br>Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach. Die<br>Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel<br>zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, sie sich selbst so<br>definieren. Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die<br>Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,<br>Kreisverband Amberg-Sulzbach: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in<br>unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und<br>Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Rahmenbedingungen</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 1 Mindestquotierung</strong></p><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach sind<br>mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen; wobei den Frauen bei<br>Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind<br>(Mindestquotierung). Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt<br>nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene<br>Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.</li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2">Sollte keine Frau auf einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden,<br>bleibt dieser Platz unbesetzt. Dabei kann ein Gremium nur einen einzigen<br>Frauenplatz für eine kurze Übergangsdauer unbesetzt lassen. Nur bei<br>Wahllisten kann die Wahlversammlung den Frauenplatz frei geben. Die Frauen<br>der Versammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend § 3 des<br>Frauenstatuts und können ein Frauenvotum beantragen.</li></ol><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 2 Versammlungen</strong></p><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Präsidien werden mindestquotiert besetzt. Die Versammlungsleitung wird<br>mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen. Das Recht von Frauen auf<br>mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu werden<br>getrennte Redelisten geführt (Frauen/offen), mindestens jeder zweite<br>Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen<br>erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte<br>fortgesetzt werden soll.</li></ol><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2">Diese Regelungen sollen auch für sonstige Veranstaltungen von BÜNDNIS<br>90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach gelten.</li></ol><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 3 Gremien und Organe</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ist bei zu beschickenden Gremien und Organen nur ein Platz zu besetzen, soll<br>eine Frau delegiert werden. Ist dies nicht möglich, entscheiden die Frauen der<br>Versammlung, wie verfahren werden soll.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 4 Frauenabstimmung und Vetorecht</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen betreffen, wird eine<br>getrennte Abstimmung durchgeführt, wenn eine Frau dies beantragt. Ob es sich um<br>eine solche Frage handelt, entscheidet die Mehrheit der anwesenden<br>stimmberechtigten Frauen.<br>Sollten die Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen ein<br>Vetorecht mit aufschiebender Wirkung.<br>Die zur Abstimmung stehenden Fragen werden zur weitergehende Beratung an die<br>Basis verwiesen. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass Fragen, die das<br>Selbstbestimmungsrecht der Frauen besonders berühren, stärker in die Partei<br>hineingetragen werden.<br>Die Anträge werden auf die nächste Landesversammlung verwiesen. Bei der zweiten<br>Versammlung ist das Abstimmungsergebnis der anwesenden stimmberechtigten Frauen<br>bindend.<br>Bezirks- und Kreisverbände regeln dies analog.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 5 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach wird als Arbeitgeber*in die<br>Gleichstellung aller Geschlechter sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf<br>allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen vergeben. In<br>Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden so lange bevorzugt<br>Frauen eingestellt, bis die Mindestquotierung erreicht ist. Bei der Vergabe von<br>Aufträgen wird analog verfahren.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Generell sollte in der Kreissatzung nichts wiederholt werden was in der Landessatzung geregelt ist.<br>
Das hätte folgenden Nachteil. Jede Änderung in der Landessatzung müsste dann nachgezogen werden. Diesen Fehler hat bereits die alte KV Satzung gemacht da fehlte das Vielfaltstatut.<br>
Es ist besser einen Hinweis auf die Landessatzung zu machen.<br>
Genauso haben es z.B. die Nürnberger gemacht in Ihrer KS Satzung unter Punkt 13<br>
<a href="https://www.gruene-nbg.de/wp-content/uploads/2022/08/Satzung-KV-07.05.2022.pdf">Satzung-KV-07.05.2022.pdf</a></p>
<p><strong>Dieser Antrag hat eine Alternativversion (S2.2). Diese ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegelt allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S2.1 oder S2.2 getroffen hat.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:30:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1.2 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
                        <link>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106794</link>
                        <author>Kreisvorstand des KV Amberg-Sulzbach (dort beschlossen am: 12.06.2026)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106794</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 87:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Der <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">geschäftsführende </ins>Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, darunter mindestens eine Frau,<br>dem*der Schriftführer*in<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und</ins> dem*der Kassierer*in.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Zusätzlich können</del><br><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Zudem können </ins>Beisitzer*innen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sowie Vertretungen der Posten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in den weiteren Vorstand und je eine Stellvertretung als Schriftführer*in und Kassierer*in</ins> gewählt werden.</li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Alle Mitglieder des Vorstandes sind in dessen Abstimmungen stimmberechtigt. Die gewählten Vertretungen sind nur dann Mitglieder des Vorstandes, wenn sich der*die Schatzmeister*in oder der*die Schriftführer*in entschuldigen oder ihre Tätigkeiten ersichtlich nicht wahrnehmen können (z.B. durch Krankheit).</li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 97:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.</p><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.</li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Der Vorstand wird von einer Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei<br>Jahren in geheimer Wahl gewählt. Wiederwahl ist möglich.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Hierbei handelt es sich um eine Alternative zu S1.1, die durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 13.06.2026 zustande kam.</p>
<p><strong>Dieser Antrag hat zwei Alternativversion (S1.1 und S1.3). S1.1 ist aufgrund struktureller Fragen, die an die Mitgliederversammlung überweisen werden, zustande gekommen. S1.3 ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegeln allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S1.1, S1.2 oder S1.3 getroffen hat.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:14:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1.1 zu Satzungsentwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Amberg-Sulzbach</title>
                        <link>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106793</link>
                        <author>Kreisvorstand des KV Amberg-Sulzbach (dort beschlossen am: 12.06.2026)</author>
                        <guid>https://mv-amberg-sulzbach.antragsgruen.de/mv-amberg-sulzbach/satzungsentwurf-bundnis-90-die-grunen-kreisverband-amberg-sulzbach-39030/106793</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_60489_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 87:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden, darunter mindestens eine Frau,<br>dem*der Schriftführer*in, dem*der Kassierer*in. Zusätzlich können<br>Beisitzer*innen sowie Vertretungen der Posten gewählt werden.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">geschäftsführende Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, darunter mindestens eine Frau, dem*der Schriftführer*in und dem*der Kassierer*in. Zudem gehören dem weiteren Vorstand je eine Stellvertretung des*der Schriftführer*in und des*der Kassierer*in, sowie Beisitzer*innen an. Der geschäftsführende Vorstand und der gesamte Vorstand müssen jeweils quotiert sein.</ins></li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Alle Mitglieder des Vorstandes sind in dessen Abstimmungen stimmberechtigt. Dies schließt auch die gewählten Vertretungen ein.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 97:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">4. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.</p><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Als Kassier*in und Schriftführer*in sollte je zwei Personen benannt werden um Ausfälle vorzubeugen, die Vertretungen sollen dabei stets ein Teil des Vorstandes sein.</p>
<p>Eine Erweiterung des Vorstandes ermöglicht zudem eine bessere Aufgabenverteilung und größere Themenabdeckung.</p>
<p><strong>Dieser Antrag hat zwei Alternativversion (S1.2 und S1.3). S1.2 ist aufgrund struktureller Fragen, die an die Mitgliederversammlung überweisen werden zustande, gekommen. S1.3 ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegeln allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S1.1, S1.2 oder S1.3 getroffen hat.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 00:05:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>