Das Frauenstatut wurde explizit in unsere Kreissatzung aufgenommen, um es als wichtigen grünen Leitwert zu zementieren und die Notwendigkeit mit Landes- und Kreissatzung zugleich zu arbeiten auszuschließen.
Zudem sollte das Vielfaltsstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als einer unserer zentralen Leitwerte ebenfalls Teil unserer Satzung sein.
Insgesamt ist es vor allem rechtssicherer beide Statute in unsere Kreissatzung mit aufzunehmen.
Dieser Antrag ist eine Alternativversion zu S2.1. Er ist durch Beratung auf der Mitgliederversammlung am 12.06.2026 zustande gekommen, spiegelt allerdings nicht die Meinung der Mitgliederversammlung wieder, da diese keinen Mehrheitbeschluss über S2.1 oder S2.2 getroffen hat.